Im vergangenen Jahr kam es im öffentlichen Raum in Wien vermehrt zu blutigen Auseinandersetzungen unter jungen Menschen mit Waffeneinsatz. Medien sprachen von Bandenkriegen unter Menschen mit Migration Geschichten. Experten jedoch sprechen nicht von Banden- oder Clankriminalität, vielmehr handelte es sich meist um zufällig zusammentreffende lose Gruppen, unter denen ein Streit entstand, zu dem in Folge dann andere Bekannte und Freunde hinzugerufen wurden. Schnell sammelten sich dann eine große Zahl von meist bewaffneten jungen Männern an. Es kam zu schweren Verletzungen und auch Todesfällen. Der folgende Bericht beschreibt einen Vorfall warum der Erstangeklagte wegen versuchtem Mord an fünf Personen, der Zweitangeklagte wegen Beihilfe, und gefährliche Drohung vor dem Geschworenengericht gelandet sind.

Was war geschehen? Am 5. Juli 2024 kam es im Anton-Kummerer Park im 20. Wiener Bezirk, zur Abgabe von mehreren Schüssen auf eine Gruppe von Menschen. Die Anzahl der Menschen kann nicht mehr genau angegeben werden, Zeugen berichteten von ungefähr 20 Personen. Es handelte sich um zwei Gruppen, von der die eine dem syrischen Ursprung, die zweite dem tschetschenischen Ursprung zuzuordnen war.
Es wurden acht Schüsse abgegeben, diese schlugen in Autos, Bäume wie auch auf den Boden ein. Zwei Personen wurden durch die abprallenden Projektil Splitter verletzt.
Schneller Ermittlungserfolg: Es wurde 2 Tage später Herr K. (31) sowie Herr S. (29) als Verdächtigte festgenommen. Eine ebenfalls beteiligte dritte Person wurde nicht gefunden.
Der Vorwurf wiegt schwer. Herr K. hat tschetschenische Wurzeln, er ist in Österreich geboren, hat Matura und ist als Projektmanager tätig. Ihm wird vorsätzlich versuchter Mord an 5 Personen, mit syrischen Wurzeln, vorgeworfen.
Sein Freund Herr S., hat ebenfalls tschetschenische Wurzeln, keine Beschäftigung, mehrere Vorstrafen und Hafterfahrung. Ihm wird Tatbeteiligung sowie gefährliche Drohung vorgeworfen.
Wie stellte sich der Tathergang dar? Nach einem Anruf fuhr die Gruppe mit dem Fahrzeug von K. zum Alfred – Kummerer Park. Dort angekommen stellten sie den schwarzen BMW X5 ab, sie holten aus dem Kofferraum Waffen, zumindest eine Faustfeuerwaffe war dabei, und attackierten fünf Personen, welche sogleich die Flucht ergriffen wie auch die anderen Jugendlichen die noch in der Umgebung anwesend waren. Als die angegriffene Gruppe davonlief, feuerte K. angeblich noch sechs Schüsse ab.
Die Verletzungen: Ein Opfer erlitt eine 2cm messende Projektil Splitterverletzung im Bereich der Brustbeinspitze, das zweite Opfer erlitt eine oberflächliche Schürfwunde an der hinteren Außenseite des rechten Oberschenkels, es bestand keine Lebensgefahr, so die Ausführung der medizinischen Sachverständigen.
Herrn S. wird vorgeworfen zu den vorsätzlichen strafbaren Handlungen von K. beigetragen zu haben, indem er sich mit einem großen Messer oder einer Pistole bewaffnete und gemeinsam mit K. und einem weiteren unbekannten Täter die Opfer attackierte. Ziel: K. psychisch zu bestärken und zumindest billigend in Kauf zu nehmen, dass die Opfer durch die Schüsse getötet werden könnten. Er wird beschuldigt die fünf Personen vorsätzlich gefährlich mit dem Tod bedroht zu haben, um sie in Furcht und Unruhe zu versetzen. Er habe sich mit Pistole oder Messer bewaffnet damit zeigte er ein bedrohliches Auftreten im Park, um den Eindruck zu erwecken, er sei bereit, die Opfer zu töten.
Die Zeugen: Die Angaben der Zeugen, darunter auch die beiden verletzten Opfer, bei der Einvernahme vor der Polizei, welche bereits am 6. Juli 2024 also unmittelbar nach der Tat stattfanden, werden als besonders glaubwürdig und wahrheitsgetreu bewertet. Hier kommt es noch zu einer Überraschung.
Der erste Verhandlungstag
Die beiden Angeklagten bekennen sich nicht schuldig.
Die Verteidiger: Alexander Philipp, und Florian Kreiner, leisten sehr umfangreiche Arbeit. Es wird auf widersprüchliche Aussagen und das Fehlen der Tatwaffe hingewiesen. Es waren über 20 Personen sowohl syrischen wie auch tschetschenischen Wurzeln beteiligt, viele davon waren bewaffnet. Die genaue Zuordnung, wer welche Tatwaffe verwendet hat, ist aufgrund der fehlenden Tatwaffe schwierig. Es wird die Objektivität der Ermittlungen in Zweifel gezogen, betont wird weiters noch einmal die Vielzahl der Beteiligten, die Unübersichtlichkeit der Situation.

Die Verantwortung von K., er wäre gar nicht dort gewesen, er war am Vorabend im nahen Ausland auf einem Schießstand und übte dort das Schießen wie schon früher auch. Das erkläre den Waffenfund in seinem BMW.
Verantwortung von S.: Er war mit einer Freundin in der Nähe Pizza essen, hat aber nur mitbekommen es gibt Stress in dem nahen Park und sei kurz hingelaufen, aber sofort wieder zu seiner Bekannten zurück, sie seien in ein nahes Lokal gegangen, wo gerade ein Europameisterschaft Spiel gezeigt wurde und viele Leute waren.
Nach den Ausführungen der beiden Angeklagten werden die Zeugen aufgerufen, jetzt die angekündigte Überraschung.
Die Zeugen sind sich nicht mehr sicher, ob es sich überhaupt um die anwesenden Angeklagten handelt, vielmehr passen diese weder der Körpergröße und Statur zu dem Schützen, denn dieser sei sehr groß und kräftig gewesen, jedenfalls das Gegenteil der Angeklagten, die zur besseren Erkennbarkeit aufstehen müssen. Auch ist die Erinnerung, ob es sich wirklich um einen BMW X 5 handelte, den sie beim Park wegfahren sahen, verblasste. Es war schon dunkel, es kann ein schwarzer Wagen gewesen sein oder ein anderer dunkler, meinte ein Zeuge. Ein weiterer Zeuge verweigerte seine Aussage, mit der Begründung er habe durch seine ungerechtfertigte Inhaftierung genug gelitten, er habe mit der ganzen Sache nichts zu tun.
Aufgrund dieser Wandlung und der fortgeschrittenen Zeit, muss ein zweiter Verhandlungstag angesetzt werden. Es werden Kriminal technische Gutachten eingeholt. Die beiden Angeklagten werden abgeführt.
Zweiter Verhandlungstag: Hier wird ein umfassendes Kriminal technisches Gutachten von zwei Sachverständigen vorgelegt und mündlich vorgetragen. Demnach sind sowohl die gefundenen Schmauchspuren an der Kleidung, an den Händen sowie am Lenkrad des sichergestellten schwarzen BMW X5 von K. dem Tathergang eindeutig zu zuordnen.
Dem Zweitangeklagten kann keine Beteiligung nachgewiesen werden. Seine im BMW X 5 von K. gefundene Bauchtasche hätte wohl ein Misch-DNA vorgewiesen, welche jedoch nicht verwertbar ist.
Die Urteile: 12 Jahre Haft für Herrn K., Freispruch für Herrn S., die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Aus meiner Sicht: Das Urteil wurde aufgrund technischer und forensischer Beweise getroffen. Eindeutige Belastungsbeweise fehlten. Es gibt keinen einzigen Zeugen, der eindeutig aussagte, dass der Angeklagte K. der Täter war oder unmittelbar an der Tat beteiligt war. Es fehlen Beweise, die eine strafrechtliche Verurteilung nahelegen würden, wie z. B. eine eindeutige Identifikation am Tatort oder eine Beschreibung konkreter Handlungen. Es gibt eine Person, die nicht gefunden wurde. Ich bin persönlich betroffen, meine Schwester wohnt in unmittelbarer Nähe und hörte die Schüsse, nicht aus zu denken wäre sie dort vorbei gegangen. Trotzdem, mir geht es mit diesem Urteil nicht gut, ich habe Zweifel, ob der richtige Mensch verurteilt wurde.
Nachsatz: Nach dem Urteil, konnte ich mit einem Jugendlichen sprechen der als Zuhörer anwesend war und alle die es wollten mit frischem Mineralwasser versorgte, eine sehr nette Geste von dem Jungen, denn in dem Gerichtsgebäude gibt es keine Möglichkeit sich mit einem Getränk zu versorgen. Er berichtete mir, er kann das nicht glauben, denn K. kam öfter in den Park, er sprach mit den dort anwesenden Jugendlichen, wirkte auf uns ein, er meinte wir sollen in die Schule gehen, gut lernen, keine dummen Sachen machen, dann können sie sich auch ein schönes Auto leisten und ein gutes Leben führen. Abschließend sagte der Jugendliche zu mir: „Weil er das immer sagte, haben ihn ein paar von uns nicht mehr treffen wollen, aber ich mag ihn, er ist ein guter Mensch.„
Ein echtes Motiv konnte ich nicht erkennen, in der Verhandlung kam zur Sprache der kleine Bruder von K. war in einen Streit verwickelt. der Argumentation von Alexander Philipp kann ich auch folgen, der meinte K. ist ein geübter Schütze, hätte er jemanden umbringen wollen, dann hätte er es auch machen können.