Ein Bericht über einen grausamen Mordfall in Wien, bei dem der Angeklagte, Herr O. (40), seine Partnerin, Frau P. (49), aus Eifersucht und Verlustängsten tötete.
Herr O. wird des Mordes an seiner Partnerin beschuldigt und hat die Tat gestanden. Er gibt an, dass er sie lieber tot sehen wollte, als in den Händen eines anderen Mannes.
Die Hauptverhandlung unter Vorsitz von Richter Apostol fokussiert sich auf die Tatbeschreibung, die Einsicht des Angeklagten und die rechtsmedizinische Untersuchung. Soziale und psychologische Aspekte des Verbrechens werden ebenfalls diskutiert, einschließlich der Auswirkungen auf zwischenmenschliche Beziehungen und Gewaltandrohungen. Der Angeklagte litt unter Depressionen, Verlustängsten und einer Lebenskrise, die durch den Verlust seines Vaters und die Trennung von einer früheren Freundin, Frau S., verstärkt wurden.
Der psychische Zustand des Täters, einschließlich Depressionen und Alkoholmissbrauch, wird analysiert. Die Staatsanwältin führt aus, der Angeklagte hatte sich über Monate hinweg intensiv mit dem Thema Femizid beschäftigt, entsprechende Berichte gelesen. Er hatte auch nach Möglichkeiten gesucht, eine Schusswaffe zu kaufen sowie sich über ein Strafausmaß bei Mord informiert.
Tathergang: Was war also geschehen
Am 24. August 2024 verbrachten Herr O. und das Opfer Frau P. einen gemeinsamen Abend. In den frühen Morgenstunden des 25. August 2024 kam es zur Tat, bei der der Angeklagte seine Partnerin zuerst Minuten lang durch die Wohnung prügelte, bis er sie in einem Armwürgegriff fixierte und letztendlich durch minutenlangen Druck auf den Hals den Tod auslöste. Frau P. kämpfte um ihr Leben und versuchte sich zu wehren. Kriminaltechnische Untersuchungen belegen dies durch Abwehrspuren am Körper des Angeklagten. Der medizinische Sachverständige wird später festhalten, dass die Halskompression erst nach etwa zehn Minuten zum Tod führt.
Nach der Tat rief der Angeklagte zuerst einen Freund an und gestand ihm den Mord ebenso wie später dem Polizeinotruf. Er gab bei der Einvernahme an, dass er seine Partnerin aus Angst vor Verlust und Eifersucht tötete, obwohl sie ihm versicherte, dass sie ihn liebe. Der Angeklagte beschreibt, dass er die Kontrolle über sich verlor und in einem Zustand war, in dem er seine Handlungen nicht mehr steuern konnte. Seine Anwältin, Ina-Christin Stiglitz, argumentiert, dass Herr O. unter einer psychischen Erkrankung litt, die durch Alkoholmissbrauch verstärkt wurde.
Die Staatsanwältin richtet ihre Worte an die Geschworenen. Sie werden aufgefordert, die erdrückende Beweislage zu berücksichtigen und eine gerechte Entscheidung zu treffen.

„Wie tickt dieser Mann?“
Herr O. gesteht, einen Mord begangen zu haben und übernimmt die volle Verantwortung dafür. Er beschreibt es als den größten Fehler seines Lebens. Im anhaltenden Schockzustand hat er nach wie vor Schwierigkeiten, die Tat zu verarbeiten. Der Angeklagte leidet unter Schuldgefühlen und denkt an Selbstmord. Sein eigenes Handeln bleibt ihm ein Rätsel.
Herr O. erkennt die Widersprüchlichkeit seiner Handlungen: Er tötete die Frau, die er liebte, um nicht allein zu sein. Dabei dachte er nur an sich selbst, so Richter Apostol.
Der Täter beschreibt seine Beziehung zur Partnerin als harmonisch, aber er fürchtete, dass sie ihn verlassen könnte, war eifersüchtig. Was alle Anwesenden verwundert: Herr O. war zuvor unbescholten, hatte keine Vorgeschichte von Gewalt in Beziehungen. Nie zuvor suchten ihn so extreme Gefühle heim. Er berichtet von Depressionen, die in seinen 30ern begannen, und von wiederkehrenden Suizidgedanken, inklusive Aufenthalt in der Psychiatrie. Regelmäßiger Alkoholkonsum beeinflusst seine psychische Verfassung negativ. Sein bester Freund, Herr M., bestätigt im Zeugenstand die negative Veränderung in den letzten Jahren. Im Internet recherchiert der Täter über Mord und Suizid, was auch Frau P. bemerkte. Sie sprachen offen darüber und sie machte klar, dass das für sie nicht in Ordnung ging. In längere Behandlung ging er nicht.
Frau P. und ihre Familie
Frau P. war 49 Jahre alt und lebte mit ihren Töchtern, 20 und 21 Jahre, zusammen. Die Töchter hatten ein sehr enges Verhältnis zu ihrer Mutter. Sie nehmen an der Verhandlung nicht persönlich teil. Es ist zu schmerzhaft. Ihre Mutter wünschte sich eine harmonische Beziehung und lernte den Angeklagten über die Plattform „Tinder“ kennen. Über eine Opferanwältin fordern die erwachsenen Töchter je 25.000 Euro, welche ihnen vorbehaltlos zugesprochen werden, allein schon um die nachfolgende psychische Aufarbeitung des Verlustes irgendwie mit professioneller Hilfe zu bewältigen.
Die Einschätzung des Psychiaters
Als der Sachverständige Peter Hofmann zu Wort kommt, betont er, dass der Angeklagte keine schweren psychischen Störungen wie Schizophrenie oder Psychosen zum Tatzeitpunkt hatte, sondern eine Neigung zum Alkoholmissbrauch und eine depressive Entwicklung. Der Angeklagte zeige keine Anzeichen von Amnesie während der Tat und war sich der Unrechtmäßigkeit seiner Handlungen bewusst. Er war Zurechnungsfähig und informierte sich vorab über Mord. Die Frage des Gerichts, ob Hass und narzisstisches Besitzdenken eine Rolle bei der Tat spielten, bejaht Herr Hofmann. Außerdem sei die extreme Gewalt in Hinweis auf tiefere emotionale Konflikte.
Die Urteilsfindung
Herr O. trinkt immer wieder mit zittriger Hand Wasser, hört den Sachverständigen zugewandt zu. Als Gelegenheit erhält etwas zu sagen, zeigt er sich einsichtig und bereit, seine Strafe zu akzeptieren. Das Urteil erfolgt nach 60 Minuten Beratungszeit, die Geschworenen befinden den Angeklagten mit 8 zu 0 Stimmen für Schuldig.
Richter Apostol verhängt eine lebenslange Freiheitsstrafe. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Es war eine bestialische Vorgehensweise, niemand wird nachfühlen können was das Opfer erleiden musste.
Für die zahlreich erschienen ZuhörerInnen fühlt sich das Urteil richtig an. Der Täter wird abgeführt bevor die ZuhörerInnen den Saal verlassen durften. Vor dem Gerichtseingang wurden Kerzen und ein Transparent ausgestellt, worauf zu lesen stand …
Stoppt Femizide – Wir vermissen dich!

Kommentar von Maria Rösslhummer
Der Prozess am 25.2. am Landesgericht in Wien war ein Musterverfahren, wie es sein soll.
Es kam zu keiner Verharmlosung der Tat oder des Täters, kein victim blaming/Opferbeschuldigung, keine Opfer-Täter-Umkehr. Das Gericht spricht eindeutig von einem Femizid. Der Richter verurteilt den 40-Jährigen lebenslang wegen der „besonders bestialischen Vorgangsweise“ obwohl er geständig und unbescholten war. Auch seine Tatmotive wie depressive Verlustängste und Eifersucht haben das Strafausmaß nicht gemildert. Der Gutachter spricht von einem „typischen männlichen Gewaltdelikt“ und „So etwas machen ja keine Frauen.“ Die Staatsanwältin hielt in ihrem Schlussplädoyer fest, dass die Tat „von langer Hand geplant“ war und der Täter „zielgerichtet und geordnet vorgegangen“ wäre. Wochenlang, aber 48 Stunden vor der Tat habe sich der Mann 50 Artikel zum Thema Femizid angesehen.
Die Töchter bekommen Schmerzensgeld. Es bringt ihnen die Mutter nicht mehr zurück, aber dieses Urteil ist ein klares Statement an Mörder: Ein Femizid ist kein Kavaliersdelikt! Und es ist ein eindeutiges Signal an Betroffene: Es gibt doch noch Gerechtigkeit durch die Justiz.
Dieser Strafprozess ist auch beispielgebend für alle anderen Gerichte.
Wir fordern daher die verpflichtende Aus- und Weiterbildung, Schulung und Dauersensibilisierung der Justiz, Richter*innen, Staatsanwält*innen, Gutachter*innen, Anwält*innen etc. zu Gewalt an Frauen, Gewaltdynamiken und Täterstrategien Diese langjährige Forderung ist Teil der Istanbul-Konvention, die Österreich ratifiziert hat und sollte längst umgesetzt werden.