Am Donnerstag, den 30.11.2023, feiert die Familien- und Jugendgerichtshilfe ihr zehnjähriges Bestehen in Anwesenheit prominenter Wegbegleiter:innen, zahlreicher Ehrengästen sowie vieler Kooperationspartner:innen in den Festsälen des Bundesministeriums für Justiz.

Die Arbeit der aus rund 260 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bestehenden Familien-  und Jugendgerichtshilfe ist vor allem auf das Wohl der Kinder ausgerichtet. Die Familiengerichtshilfe unterstützt dabei das Gericht z.B. mit Stellungnahmen bei Kontaktrechts- und Obsorgestreitigkeiten, die Jugendgerichtshilfe kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn Jugendliche oder junge Erwachsene einer Straftat beschuldigt werden.

Die letzten zehn Jahre zeigen, dass die Beauftragungen stetig komplexer und vielschichtiger werden. War 2012 beispielsweise das Thema „Gewalt in den Lebensgeschichten der Kinder“ die Ausnahme, so ist dies heute an manchen Standorten beinahe der Regelfall. Der Fokus der Familiengerichtshilfe, das Kind und sein Wohlergehen in der Bearbeitung der Aufträge in den Mittelpunkt zu stellen, ist damit aktueller denn je.

In ihrer eröffnenden Ansprache betonte Frau Bundesministerin Alma Zadić: „Die Einführung der Familien- und Jugendgerichtshilfe war ein wichtiger Meilenstein für die österreichische Justiz. Die Familien- und Jugendgerichtshilfe ist in nur zehn Jahren zu einer wichtigen Säule der Justiz geworden. Ihre Arbeit trägt dazu bei, die Situation von Kindern und Familien, die sich in einer Krise befinden, nachhaltig zu verbessern und für die Gerichte wertvolle Unterstützung zu leisten. Ich wünsche der Familien- und Jugendgerichtshilfe eine stete Weiterentwicklung zum Wohl der Kinder und Jugendlichen.

Die Familiengerichtshilfe entwickelte sich aus einem Pilotprojekt im Jahr 2012 zu einem festen Bestandteil der Familiengerichte in Österreich und unterstützen FamilienrichterInnen in ihrer Entscheidungsfindung. Sie setzt sich aus einem Team von SozialarbeiterInnen, PsychologInnen und PädagogInnen zusammen und wird ausschließlich im Auftrag des Gerichtes tätig. RichterInnen erhalten nicht immer ausreichend Einblick in die persönlichen Lebensumstände der betroffenen Personen. Daher tritt die Familiengerichtshilfe mit den Betroffenen in Kontakt und erstellt eine umfassende Analyse der familiären Situation. 

Die Familiengerichtshilfe berichtet dem beauftragenden Gericht ihre fachliche Einschätzung und liefert somit eine wichtige Entscheidungsgrundlage, um eine dem Kindeswohl entsprechende Lösung zu finden.

Die Jugendgerichtshilfe, als zweites Angebot zur Familiengerichtshilfe der österreichischen Justiz, unterstützt die Strafgerichte und Staatsanwaltschaften im Bereich der Jugendgerichtsbarkeit. Das bedeutet, sie kommt dann zum Einsatz, wenn Jugendliche (14- bis 17-Jährige) oder junge Erwachsene (18- bis 20-Jährige) einer Straftat beschuldigt werden.

Die Jugendgerichtshilfe setzt sich ebenfalls aus SozialarbeiterInnen, PsychologInnen und PädagogInnen zusammen. Für ihre Berichte nehmen die MitarbeiterInnen der Jugendgerichtshilfe Kontakt mit der / dem Jugendlichen oder jungen Erwachsenen, aber auch all jenen Personen auf, die über die Lebensumstände dieses jungen Menschen Auskunft erteilen können.

Die Informationen, die die Jugendgerichtshilfe erhoben hat, unterstützen die zuständige Staatsanwaltschaft oder das zuständige Gericht dabei, die bestmöglichen Entscheidungen, maßgeschneidert für die jeweilige Person zu treffen.

von links: Veronika Leibetseder, Olaf Kapella, Michaela Heinrich-Bogensberger, Alma Zadić , André Jacob, Daniel Schmitzberger, Foto: BMJ/Nasr

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