Eine Gegenüberstellung der Haftbedingungen anhand von Berichten Betroffener und Erfahrungen der Autorin aus der Sicht der Gefängnisseelsorge.

Am 31. März 1923 beginnt die ehemalige Lehrerin und Verlagsangestellte Milica Vukobrankovics ihren Bericht in der Justizanstalt Wien Josefstadt zu schreiben. Sie befindet sich bereits seit acht Monaten in U-Haft. Es ist ihre zweite Haft. Von 1918-1919 befand sie sich sechzehn Monate in U-Haft. Ihre Aufzeichnungen, in denen sie sowohl aus der Justizanstalt Wien-Josefstadt als auch aus dem polizeilichen Gefangenenhaus berichtet, sind unter dem Titel „Weiberzelle 321“ 1924 im Verlag R. Löwit erschienen. 321 war die Nummer ihres Haftraumes in der Josefstadt.

Am 14.6.2023, also 100 Jahre später, berichtete Ö1 im Morgenjournal über die Situation der in der Justizanstalt Wien Josefstadt inhaftierten Frauen die ich auch aus eigener Anschauung als Gefängnisseelsorgerin (von 2010 bis 2021) kenne.

Was hat sich in diesen hundert Jahren verändert? Was ist gleichgeblieben?
Natürlich haben sich die technischen Begleitumstände des Lebens der Menschen innerhalb und außerhalb des Gefängnisses verändert. Die Möglichkeit, wenn sie auch noch so eingeschränkt ist, mit Angehörigen zu telefonieren, ist gewiss eine Verbesserung. Um eine bedeutsame Änderung zu nennen.

Viele andere Vorgänge im Gefängnis sind jedoch nicht von neuen Techniken, sondern vom Umgang mit den Insassinnen geprägt. Und von den Abläufen im Haftalltag.

Im Folgenden nenne ich die Autorin der Weiberzelle 321 wegen der besseren Lesbarkeit nur bei ihrem Vornamen Milica.

Milica Vukobrankovics

Was in der Haft behalten werden darf
Milica berichtet, dass bei der Einlieferung in die Haftanstalt, ihr zwar ihre Geldtasche abgenommen wurde. Das Geld durfte sie jedoch in den Haftraum mitnehmen. Ebenso ihr „Taschentuch“. Dabei handelte es sich wohl um ein Stofftaschentuch. Nachdem sie das extra betont, hat das für die frisch Inhaftierte wohl eine Bedeutung gehabt, die wir heute, im Zeitalter der Papiertaschentücher nicht nachvollziehen können. Bei ihrer zweiten Inhaftierung wurde ihr jedoch sehr zu ihrer Empörung auch das Taschentuch abgenommen, sodass sie sich während ihres Aufenthaltes in Polizeihaft in den langen Unterrock schnäuzen musste.

Heute ist es Insassinnen und Insassen verboten, Bargeld bei sich zu haben. Das heißt, ihr gesamtes Bargeld wird ihnen abgenommen und auf einem Anstaltskonto für den Einkauf in der Anstalt verwaltet.

Die persönliche Armbanduhr dürfen Insassinnen und Insassen heute jedoch behalten. Milica musste ihre Uhr und ihre Ringe abgeben.
Ich erinnere mich an einen Insassen in der JA – Josefstadt, der ohne seinen Ehering in Haft gekommen war und alles daransetzte, um ihn auch im Gefängnis zu tragen. Es dauerte eine Weile, aber eines Tages zeigte er mir glücklich, dass sein Ehering nun wieder an seinem Platz, auf seinem Finger, war.
Auch Bleistift und Notizblock wurden Milica in der Polizeihaft abgenommen. Monate später erhielt sie als besondere Vergünstigung in der JA Josefstadt die Erlaubnis, Papier und einen Bleistift im Haftraum zu haben. So konnte sie ihre Aufzeichnungen machen.

Heute müssen sich Insassinnen und Insassen erst wieder daran gewöhnen Papier und Stift bzw. Kugelschreiber zu benutzen, die ihnen jederzeit erlaubt sind. Viele haben jedoch seit Jahren nur noch mit diversen Apps übers Smartphone oder mit E-Mail am PC oder Laptop kommuniziert. Dennoch sind handgeschriebene Briefe ein überaus wichtiges Mittel der Kommunikation zwischen „drinnen“ und „draußen“, auch wenn diese jederzeit der Zensur unterliegen. Unter anderem sind die Anwaltspost und Post an die Seelsorge von der Kontrolle ausgenommen.
Als Suizidprävention musste Milica im Polizeigefängnis nicht nur ihre Schuhbänder abgeben, sondern es wurden von ihrem Rock und dem Unterrock auch die Bänder abgeschnitten, mit denen sie diese Kleidungsstücke um ihre Taille festmachen konnte. Auch Haarspangen und Haarnadeln mussten die Frauen entfernen, sodass sie ihre langen Haare nicht mehr hochstecken konnten.

Bei ihrer Einlieferung in die JA Wien-Josefstadt konnte sie hingegen sowohl ihre Bänder als auch die Haarnadeln bei sich behalten.

Das Buch „Weiberzelle 321“ von Milica Vukobrankovics aus dem Jahr 1924

Datenschutz
Milica berichtet, dass in den Tagen nach ihrer Verhaftung wortwörtliche Passagen aus dem Vernehmungsprotokoll in den diversen Tageszeitungen erschienen. Auch das Foto, das anlässlich ihrer Inhaftierung gemacht wurde, brachte eine „illustrierte Zeitung zur Belustigung der Leser“ . Milica meint, dass die Polizei nicht nur in ihrem Fall die Presse informierte. Es scheint sich also um einen damals üblichen Vorgang gehandelt zu haben. Sie beschreibt auch, was es für sie als Lehrerin bedeutete, dass nun ihre Schülerinnen und deren Eltern auf diese Weise informiert wurden.

Auch heute werden Unterlagen den Medien zugespielt. Allerdings ist die Informationsquelle nicht mehr so klar zuzuordnen wie zur Zeit von Milica. Die Medien müssen etwaige Fotos anonymisieren. Auch dürfen sie nicht den vollen Namen der Angeklagten oder des Täters nennen. Diese grundsätzlichen Regeln werden längst nicht immer eingehalten. So berichtet am 11.2.2015 z.B. der Kurier von einem Mordprozess im Wiener Landesgericht mit der Nennung des vollen Namens einer der Angeklagten. Würde sie nicht eine Mappe vor ihr Gesicht halten, wäre sie wohl auch am Foto erkennbar gewesen. Denn auch die mehr oder weniger häufig verwendeten schwarzen Balken verhindern nicht, dass die Person erkannt werden kann.

Zeitunglesen war den Insassinnen 1923 nicht gestattet. Wer es sich leisten kann, kann heute eine Tageszeitung (oder Magazine) abonnieren. Bei der Wiener Wochenzeitung „Falter“ gibt es hingegen nicht immer die Erlaubnis, diese zu beziehen.

Der Haftraum
Milica war im Polizeigefängnis in Einzelhaft. In der Josefstadt teilte sie zuerst den Haftraum mit sechzehn anderen Frauen. Nach ihrer Schätzung maß er „fünfzehn Schritte im Geviert“. Nimmt man die Länge eines Schrittes mit durchschnittlich 50 cm an, dann hatte der Raum 56,25 m². Pro Person standen also 3,30 m² zur Verfügung.

Heute sind es maximal zehn Personen, die einen Haftraum gemeinsam bewohnen. Später erhielt sie auf eigenen Wunsch einen Einzelhaftraum. Sie war die einzige Frau auf dieser Abteilung, wo sonst ausschließlich einzeln untergebrachte Männer waren.

Sie stellt fest, dass nicht allen Insassinnen und Insassen der Wunsch nach einem eigenen Haftraum erfüllt werden kann, weil das Gefängnis überfüllt war, sodass auch zwei, drei, manchmal sogar vier Gefangene in einem Einzelhaftraum untergebracht wurden.
An der chronischen Überfüllung hat sich also in den vergangenen 100 Jahren in der Justizanstalt Wien-Josefstadt nichts geändert.

1923 war die Trennung von Jugendlichen und Erwachsenen zwar grundsätzlich vorgesehen. Auf Grund von Platzmangel konnte es jedoch durchaus geschehen, dass Jugendliche mit erwachsenen Straftätern einen Haftraum teilten. Vorbestrafte Jugendliche kamen grundsätzlich gemeinsam mit Erwachsenen in Haft.

Heute sind männliche Jugendliche in der Josefstadt getrennt untergebracht. Weibliche Jugendliche befinden sich auf der Frauenabteilung gemeinsam mit den erwachsenen Insassinnen.

Milica und ihre Mitbewohnerinnen lagen auf Strohsäcken. Tagsüber wurden die Betten hochgeklappt oder aus dem Haftraum entfernt. Es war verboten, tagsüber auf dem Bett zu liegen. Im Raum gab es kein fließendes Wasser, sondern nur einen Krug, mit dem die Insassinnen einmal täglich in der Früh Wasser holen konnten.

Jeder Haftraum verfügt heute zumindest über fließendes Kaltwasser, auch wenn das Waschbecken auf der Toilette klein ist und in der Welt „draußen“ als Handwaschbecken verwendet wird.
Laut Milica waren die Wolldecken und Leintücher fleckig und schmutzig. Im Winter wurde der Haftraum nicht geheizt, sehr wohl jedoch die Räume, in die die Gefangenen zur Vernehmung vorgeführt wurden.

Heute wird in der JA Wien-Josefstadt alle vierzehn Tage die Bettwäsche gewechselt. Wie oft die Bettwäsche gewechselt wurde, berichtet Milica nicht, was darauf schließen lässt, dass es nicht sehr häufig geschah.
Schon in ihrer ersten Nacht im Polizeigefängnis machte die junge Frau aus guten Haus Bekanntschaft mit Wanzen, die in großer Zahl in ihrem Haftraum hausten. Nach anfänglichem Kampf gegen einzelne Exemplare beschloss sie, sie als Mitbewohner zu akzeptieren und entwickelte sogar eine gewisse Sympathie für die einzigen Lebewesen, die ihr in ihrer Situation nahe waren.
In der Justizanstalt Wien Josefstadt habe ich selbst Kakerlaken im Sprechzimmer an den Wänden und über die Zimmerdecke laufen gesehen. Trotz aller Bemühungen der Anstaltsleitung und regelmäßiger Vernichtungsaktionen ist man gegen diese alteingesessenen Bewohner machtlos. Sie leben im Mauerritzen, die es in dem alten Gemäuer in Mengen gibt, krabbeln die Außenwände hoch und durch die schlecht abgedichtete Fenster in die Hafträume hinein.

Im Polizeigefängnis waren auf einer Abteilung Männer und Frauen gemischt untergebracht. Als Milica ihre Suppe dem im benachbarten Haftraum inhaftierten jungen Mann überließ, vermuteten die Wachen gleich eine heimliche Liebschaft zwischen den beiden.

In der JA Wien-Josefstadt gab es hingegen eine eigene Frauenabteilung, den sogenannten „Weiberstock“.

Das Landesgericht für Strafsachen Wien um 1900
Foto: Wien Museum

Essen
Milica, die über einiges Bargeld verfügte, konnte sich während der Haft einen Frühstückskaffee vom Justizwachebeamten besorgen lassen. Statt der für die Gefangenen vorgesehenen Suppe mit Gemüse ließ sie sich zu Mittag ein großes Gulasch und ein Krügel Bier kommen. Auch ein Glas Wein konnte man, wenn man über die entsprechende Barschaft verfügte, bei naheliegenden Wirtshaus bestellen.

Als die Zeiten während Milicas erster Haft 1918-1919 schwierig waren, bekam man im Gefängnis „nur Wein und Kaffee“ zu kaufen, aber kein Essen.
Zudem durfte ihre Mutter ihr täglich selbstgebackene Kuchen und Kekse sowie andere Lebensmittel ins Gefängnis bringen.

Heute gilt strenges Alkoholverbot. Angehörige dürfen keine Lebensmittel mitbringen. Und das Essen besteht nicht nur aus Gemüsesuppe, auch wenn die Anstaltskost vieles zu wünschen offen lässt.

Die sogenannten mit der Suppe befüllten Menage-Schüsseln wurden vor Milica Haftraumtüre auf den Boden gestellt. Die Türe wurde geöffnet und sie sollte sich die Schüssel aufheben und in den Haftraum nehmen. Weil sie das verweigerte, galt sie als arrogant. Nach dem die Schüssel geleert war, musste sie mitsamt dem Löffel wieder abgegeben werden. Es war verboten, im Haftraum einen Löffel zu behalten.

Hygiene
Aus ihrer zweiten Haft berichtet Milica: „Acht volle Tage kam ich nicht aus meinen Kleidern, wusch mich nicht und kämmt mich nur mit den Fingern. Diesmal erhielt ich weder Leintuch noch Handtuch, sondern musste acht Tage auf dem schmierigen Strohsack liegen, über den ich die fast noch schmierigere Decke breitet. Seife gab es natürlich nach wie vor keine und an der Tür der Waschzelle hing ein Leintuch, damit sollten sich alle 40 bis 100 Häftlinge eines Stockwerkes, Männlein und Weiblein, Gesicht und Hände und Körper abtrocknen.“
Zudem gab es für sie und alle anderen auf ihrem Stock keinen Hofgang, sodass sie 24 Stunden in ihrem Haftraum verbringen musste. Diesen konnte sie in der Früh kurz verlassen, um Wasser in den Krug zu füllen. Tagsüber wurde sie ab und zu Verhören geholt oder zum Besuch ihrer Mutter.

Als Toilette diente sowohl im Polizeigefängnis als auch in der JA Josefstadt ein Kübel. In dem Mehrpersonen Haftraum stand er hinter einem Paravent. Im Einzelhaftraum im Polizeigefängnis stand er frei im Raum. Diese Kübel mussten zwei Mal täglich von den Insassinnen entleert werden. Erst im Einzelhaftraum in der JA Josefstadt gab es eine Toilette mit Wasserspülung.

1923 sah die Hausordnung vor, dass die Insassinnen sich täglich Gesicht, Hals und Hände zu waschen hatten. Einmal in der Woche durften sie baden.
Heute haben Insassinnen das Recht, zwei Mal in der Woche zu duschen. Von der Freundlichkeit des diensthabenden Justizwachebeamten hängt es ab, wie lange das Warmwasser fließt.

Bekleidungsvorschriften
Im landesgerichtlichen Gefangenenhaus durften die Insassen und Insassinnen keine Kopfbedeckung tragen, außer „Schlafhauben“ oder „farbigen Mützen, mit denen man nicht auf die Gasse gehen kann“. Im Jahr 1923 war es für einen erwachsenen Menschen undenkbar, ohne Hut das Haus zu verlassen. Milica berichtet, dass männliche Häftlinge sich im Zuge eines Verhörs den Hut des Untersuchungsrichters oder Verteidigers nahmen und so wohlbehütet aus dem Gericht flüchten konnten.

Kleidungsvorschriften sind mir im heutigen Vollzug nicht bekannt.

Zeiten und Abläufe
1923 dauerte der Dienst des Gefängnispersonals bis 18 Uhr. Um 17 Uhr gab es für die Insassinnen das Abendessen. Danach begann die Nacht. Heute ist um 15 Uhr Dienstschluss. Davor wird das Abendessen ausgegeben.

Bei uns beginnt die Nacht schon um 14.00 Uhr“, sagt eine Strafgefangene in der Justizanstalt Josefstadt im ORF Interview.

Während 1923 noch dreimal in der Woche Ausspeis war, ist dies 2023 nur noch einmal in der Woche, in der JA Josefstadt immer am Donnerstag, der Fall. Von der Möglichkeit auszuspeisen profitierten damals wie heute Insassinnen, die eigenes Geld hatten oder von Angehörigen „draußen“ finanziell unterstützt wurden. Zigaretten gehörten damals wie heute zu den begehrtesten Dingen.
Einmal in der Woche konnten die Insassinnen 1923 Wäsche- und Kleiderpakete erhalten. Auch Lebensmittelpakete waren anfangs erlaubt. Später wurden diese aber verboten, da verdorbene Lebensmittel Krankheiten verursachten oder verbotene Gegenstände mit dem Lebensmittelpaket zum Beispiel in Brot eingebacken ins Gefängnis hinein geschmuggelt wurden. Vermögende konnten sich aber weiterhin ihr Mittagessen aus dem Wirtshaus kommen lassen. Allerdings war es schon ausgekühlt, bis die Bestellung bei der Insassin ankam.

Grundsätzlich sollten bereits 1923 die Insassinnen täglich im Hof spazieren gehen. Allerdings wurde das nicht immer gestattet, wie Milica berichtet. Sodass manche Frauen 24 Stunden am Tag sieben Tage die Woche eingesperrt waren.

Laut einem Erlass sollten heute bei weiblichen Häftlingen tagsüber die Zellentüren offen sein. Aber dies sei nicht der Fall. So, um 14 Uhr werden alle Zellentüren zugesperrt, sagt eine Insassin der Justizanstalt Josefstadt gegenüber Ö1-Reporter Bernt Koschuh.

Arbeit
Was die Möglichkeit in er Haft zu arbeiten betrifft, hat sich in 100 Jahren offensichtlich kaum etwas verändert: „Fast alle Untersuchungshäftlinge sind unbeschäftigt“, berichtet Milica. So ist es auch noch heute.
Die wenigsten können nach einiger Zeit als Hausarbeiter auf ihrem Stock arbeiten. Arbeit ist in der Haft, nicht nur in der U-Haft, ein begehrtes und rares Gut. Dabei besteht laut StVG (Strafvollzugsgesetz) für Insassinnen und Insassen in Strafhaft Arbeitspflicht. Aus der gesetzlichen Arbeitspflicht ist im „echten Haftalltag“ das Privileg Arbeit geworden.

In der JA Josefstadt gibt es als Alternative „einen Bastelkurs, eine sogenannte Frauenstärken Gruppe und neuerdings Yoga“. Das ist sicher hilfreich. Geregelte tägliche Arbeit, die ja auch wenigsten ein kleines Einkommen ermöglicht, ersetzen diese Angebote nicht.

Conclusio
Bis auf die Mindeststandard im Sanitären Bereich, Wasser gespülte Toiletten in allen Hafträumen, hat sich in den vergangenen 100 Jahren erschreckend wenig getan im Frauenvollzug. Dazu muss ich anmerken, dass vieles, was hier gesagt wird, natürlich auch auf den Männer Vollzug zutrifft.

Die Unterschiede zwischen Männervollzug und Frauenvollzug heute, was z. B. die Sportangebote und die Ausbildungsmöglichkeiten betrifft, wären extra zu betrachten.

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