Bein einer Tagung der Universität Innsbruck am vergangenen Montag (13. November) präsentierte der Vertreter des Justizministeriums bereits einige Einzelheiten zum neuen Maßnahmenvollzugsgesetz (MVG). Die öffentliche Präsentation soll in den nächsten Tagen folgen.

Hier die bisher genannten Neuerungen:

Die Patientenanwaltschaft soll ab dem Entlassungsvollzug und bei den Anhörungen zuständig sein, wenn kein Wahlverteidiger bestellt wurde. Die Kosten dafür werden mit etwa 4-5 Millionen Euro veranschlagt.

Die Behandlung und Betreuung sollen neu geregelt werden und der Rechtsschutz überarbeitet.

Das Abstandsgebot soll umgesetzt werden, bei nach § 21 Abs 2 StGB Untergebrachten könne man aber bis zum Strafende tolerieren, dass auch eine Unterbringung in einer Justizanstalt möglich ist.

Das Justizministerium möchte sich selbst um die Nachbetreuung kümmern und dies nicht den Ländern überlassen.

Sozialnetzkonferenzen sollen dort, wo es Sinn macht, verstärkt im Entlassungsvollzug abgehalten werden.

Nach der parlamentarischen Begutachtung und der Beschlussfassung im Parlament, soll das MVG 2025 in Kraft treten.

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