Die Verteidigung argumentierte, dass die Handlungen ihres Klienten nicht übermäßig waren, sondern angemessen und gerechtfertigt. Im Gegensatz dazu bezeichnete die Staatsanwaltschaft in ihrem Antrag das Vorgehen als übertrieben und ungerechtfertigt, vor allem im Hinblick auf die Anwendung von Gewalt zur Identitätsfeststellung.

Zusammenschnitt der Videoaufnahmen des FALTER

Vor einem Schöffensenat betonte Staatsanwältin Anja Oberkofler, dass der Beschuldigte überreagiert habe, als er sich auf einen bereits am Boden liegenden und festgehaltenen jungen Mann kniete und dessen Kopf zweimal kräftig gegen den Asphalt schlug, angetrieben von heftigen Emotionen.

Der Vorfall entstand, als der 19-Jährige versuchte, eine Polizeiabsperrung an einem Tatort zu durchqueren, um zu einem Geldautomaten zu gelangen. Der Angeklagte beschrieb die Situation als körperliche Auseinandersetzung und nahm an, der junge Mann suche gewaltsam die Konfrontation mit der Polizei. Der Angeklagte half bei der Festnahme des Mannes, den vier Kollegen nicht hatten bändigen können.

Der Angeklagte erklärte, er habe keine andere Möglichkeit gesehen, als mit seinem Knie den Mann am Boden zu halten. Er behauptete, der Mann hätte versucht, seine Hand zu befreien und womöglich nach seiner Waffe zu greifen. Beim Versuch, dies zu verhindern, sei er gestolpert und auf den jungen Mann gefallen, während dieser sich aufbäumte. Er habe daraufhin seinen Kopf abgestützt und dabei möglicherweise versehentlich zu starken Druck ausgeübt.

Videoaufnahmen dokumentieren den Vorfall. Auf einem davon ist zu sehen, wie der Kopf des jungen Mannes zweimal auf den Asphalt geschlagen wird. Mehrere Zeugen beschrieben das aggressive Verhalten des 19-Jährigen, der trotz mehrfacher Hinweise auf die Absperrung diese missachtete und die Polizei verbal angriff.

Der junge Mann gab an, sich gegen die Polizeiaktion gewehrt zu haben, indem er seine Ausweise nicht vorzeigen wollte. Er wurde daraufhin zu Boden gebracht und von mehreren Polizisten festgehalten, was er als passiven Widerstand beschrieb.

Polizeikollegen bestätigten das aggressive Verhalten des 19-Jährigen. Ein Verfahren gegen ihn wegen Widerstands und schwerer Körperverletzung wurde eingestellt. Die Staatsanwaltschaft forderte eine genauere Untersuchung des Falls und die Befragung weiterer Zeugen, darunter des Betreibers des Imbisslokals, der den Vorfall gefilmt hatte. Die Verhandlung wurde auf einen späteren Termin verschoben, um weitere Zeugenaussagen zu ermöglichen.

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