Der Mann leidet laut Gutachten an einer schizophrenen Erkrankung. Ein Antrag auf Verlegung in ein Krankenhaus wurde abgelehnt

An den Unterbringungsbedingungen eines psychisch kranken 27-Jährigen in der Justizanstalt Stein in Niederösterreich ist am Freitag Kritik laut geworden. Der Verteidiger des Mannes ortete im „Ö1-Morgenjournal“ eine nicht-adäquate Behandlung seines Mandanten. Ein Antrag auf Verlegung in ein Krankenhaus sei kürzlich abgelehnt worden. Das Justizministerium stellte dem Bericht zufolge in Aussicht, den Fall von Amts wegen nochmals zu prüfen.

Justizanstalt Stein (NÖ)

Eingewiesen worden war der Mann wegen gefährlicher Drohung beziehungsweise Nötigung. Der Betroffene hatte sich laut „Ö1-Morgenjournal“ in einer psychischen Ausnahmesituation mit einem Messer in der Hand über Bauarbeiten an einem Sonntag beschwert. Seit mehr als einem Jahr sitzt er nun ein, nach Angaben seiner Mutter hauptsächlich nahezu isoliert in einer Einzelzelle. Seine Odyssee ging über die Justizanstalten Wiener Neustadt, Wien Josefstadt, Wien Mittersteig in die JA Stein. Es gab immer wieder Probleme mit Mitinsassen und Justizpersonal. Statt behandelt zu werden sammelt er daher krankheitsbedingt Ordnungsstrafen und neuerliche Delikte.

Psychopax statt Neuroleptika

Einer Behandlungsmitteilung der Justizanstalt Stein vom 15. Mai zufolge wird der Mann bei Bedarf mit Psychopax ruhiggestellt. Das seien Beruhigungstropfen, die süchtig machen könnten, betonte Verteidiger Daniel Strauss. „Er leidet an einer schweren, schizophrenen Erkrankung. Die adäquate Behandlung wären hier entsprechende Psychopharmaka, Neuroleptika.“ Ein Psychiater komme alle zwei Wochen vorbei. „Aber das ist natürlich nicht ausreichend bei jemandem mit einer so schwerwiegenden psychischen Erkrankung„, sagte der Rechtsanwalt zu Ö1. Eine Amtshaftungsklage gegen die Republik werde in Betracht gezogen.

Einem Gutachten zufolge leidet der 27-Jährige an einer schizoaffektiven Störung und einer Persönlichkeitsstörung. Nach Ansicht eines Sachverständigen ist der Betroffene in einem Hochsicherheitsgefängnis wie der Justizanstalt Stein nicht gut aufgehoben. Das „Ö1-Morgenjournal“ zitierte diesbezüglich aus einem Gerichtsprotokoll vom Mai: „Mit dem Krankheitsbild gehört er nicht dorthin, sondern er sollte in eine konsequente Behandlung kommen, damit er eine gute Chance hat, bald bedingt entlassen zu werden.“

Psychiaterin Gabriele Fischer im Ö1 Studio; Foto: Ö1

Gabriele Fischer, Psychiaterin im AKH Wien und Menschenrechtsexpertin meinte dazu im Radio: „Kranke Personen haben das Recht auf fachspezifische Behandlung.“ und schließt daraus auch „optimalerweise gehören diese Person in ein Spital„.

(APA, MD)

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