Grundsatzdebatte zur Entpolitisierung der Staatsanwaltschaft im Plenum
Die Sicherstellung einer unabhängigen Justiz ist das zentrale Anliegen eines von 143.217 Wahlberechtigten unterzeichneten Volksbegehrens, das heute im Nationalrat behandelt wurde. Zur Gewährleistung politisch unbeeinflusster Strafverfahren fordern die ProponentInnen konkret, die 2008 abgeschafften UntersuchungsrichterInnen wieder einzusetzen, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in die Verfassung aufzunehmen sowie eine von Kontinuität gekennzeichnete Bundes- bzw. Generalstaatsanwaltschaft einzusetzen. Deren personelle Unabhängigkeit sei schon im Bestellungsverfahren maßgeblich. Die Bundesstaatsanwaltschaft habe dem Parlament gegenüber verantwortlich zu sein, allerdings nur im Hinblick auf Auskünfte über bereits abgeschlossene Verfahren, so die Erläuterungen.
Im Plenum schieden sich die Meinungen insbesondere an der Forderung nach einer weisungsfreien Bundesstaatsanwaltschaft. Während SPÖ, Grüne und NEOS diese befürworteten, um bereits dem Anschein politischer Einflussnahme entgegenzuwirken, befürchteten ÖVP und NEOS eine Beschneidung parlamentarischer Kontrolle. Im Zuge der Debatte brachte die FPÖ zudem einen Entschließungsantrag ein, in dem sie einen Kostenersatz bei eingestellten Ermittlungsverfahren und bei Freisprüchen in Strafverfahren fordert. Dieser blieb in der Minderheit.